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   VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13   

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https://dejure.org/2013,18330
VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13 (https://dejure.org/2013,18330)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.06.2013 - 14 K 34.13 (https://dejure.org/2013,18330)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 14 K 34.13 (https://dejure.org/2013,18330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Abschleppen als Benutzung polizeilicher Einrichtungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Falschparkerin muss Abschleppkosten nicht bezahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten in Berlin rechtswidrig erhoben?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschleppen eines PKW durch ein privates Unternehmen stellt keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen dar - "Benutzen" setzt willensgetragene Entscheidung des Fahrzeughalters voraus

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Abschleppen eines Pkw ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Dies gilt auch für das erstmals hernach mit Gesetz vom 15. April 1996 (GVBl. S. 126) geänderte GebBeitrG (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2005, 2 B 5.05, juris, Rdnr. 30), auf dem das hier maßgebliche mit Verordnung vom 28. Juli 2009 (GVBl. S. 397) neu gefasste Gebührenverzeichnis fußte.

    Im Falle der Gebührenerhebung muss ein Gebührenpflichtiger aus der Ermächtigungsgrundlage nicht nur erkennen können, für welche öffentliche Leistung eine Gebühr erhoben wird, sondern auch, welchen Zweck der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung und -bemessung verfolgt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2005, 2 B 5.05, juris, Rdnr. 28).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, juris, Leitsatz 3. und Rdrn.
  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Dabei sind die aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Grundsätze der Normenklarheit und Normenwahrheit zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2012, 2 BvL 51/06 und 2 BvL 52/06, juris, Orientierungssätze 1b und 2b sowie Rdnr. 63).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Zwar ist erst mit der Neufassung der VvB vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779) der VvB (1995) der dem Art. 80 GG entsprechende Art. 64 VvB (1950) eingeführt worden, doch ist Art. 80 Abs. 1 GG wesentlicher Bestandteil des Gewaltenteilungsprinzips, das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG von den Ländern in deren verfassungsmäßiger Ordnung zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1972, 2 BvL 51/69, juris, Rdnr. 27) und daher für die Landesgesetzgebung verbindlich ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981, 1 BvR 640/80, juris, Rdnr. 62).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Zwar ist erst mit der Neufassung der VvB vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779) der VvB (1995) der dem Art. 80 GG entsprechende Art. 64 VvB (1950) eingeführt worden, doch ist Art. 80 Abs. 1 GG wesentlicher Bestandteil des Gewaltenteilungsprinzips, das nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG von den Ländern in deren verfassungsmäßiger Ordnung zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1972, 2 BvL 51/69, juris, Rdnr. 27) und daher für die Landesgesetzgebung verbindlich ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981, 1 BvR 640/80, juris, Rdnr. 62).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Zwar hat das OVG Berlin mit Urteil vom 4. November 1987 (OVG 1 B 86.87) hierzu unter Anwendung des seinerzeitigen Art. 47 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 - VvB (1950) - und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 57, 130 [139] ausgeführt: "Lässt das Abgeordnetenhaus eine ihm vorgelegte Rechtsverordnung unbeanstandet passieren, dann begründet der diesem Vorgang anhaftende Anschein inhaltlicher Billigung auch die Vermutung, dass der Verordnungsgeber die Intention des Gesetzgebers getroffen und mit seiner Regelung dem Gesetzeswillen entsprochen hat." Nach dem seinerzeitigen Art. 47 Abs. 1 Satz 2 VvB waren Rechtsverordnungen dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen und konnten durch Beschluss des Abgeordnetenhauses abgeändert oder aufgehoben werden.
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Öffentliche Einrichtungen werden unabhängig von der Organisationsform allgemein als eine Zusammenfassung personeller Kräfte und sachlicher Mittel in der Hand eines Trägers öffentlich-rechtlicher Verwaltung verstanden, wobei die Gemeinde mit diesem Bestand personeller und sachlicher Mittel als Folge gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllt und demgemäß die Einrichtung den Gemeindeeinwohnern zur Verfügung stellt und entsprechend widmet (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 362/05,juris, 2. Orientierungssatz und Rdnr. 30; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04, juris, Rdnr. 4: "Er [der Begriff] ist als organisatorisch verfestigter Mittelbestand zur Erbringung von Leistungen im Rahmen gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben zu definieren." - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Öffentliche Einrichtungen werden unabhängig von der Organisationsform allgemein als eine Zusammenfassung personeller Kräfte und sachlicher Mittel in der Hand eines Trägers öffentlich-rechtlicher Verwaltung verstanden, wobei die Gemeinde mit diesem Bestand personeller und sachlicher Mittel als Folge gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllt und demgemäß die Einrichtung den Gemeindeeinwohnern zur Verfügung stellt und entsprechend widmet (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 362/05,juris, 2. Orientierungssatz und Rdnr. 30; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04, juris, Rdnr. 4: "Er [der Begriff] ist als organisatorisch verfestigter Mittelbestand zur Erbringung von Leistungen im Rahmen gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben zu definieren." - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als Teil des gemeindlichen

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Für das Kommunalrecht der Flächenländer ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Zuständigkeit der Gemeinden im Bereich der Selbstverwaltung sich auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - insbesondere die diesbezügliche Daseinsvorsorge - bezieht, dass die Erledigung polizeilicher Ordnungsmaßnahmen davon nicht umfasst wird: Ordnungsrecht gehört nicht zur selbstverwaltenden Gemeindezuständigkeit, sondern zu den den Gemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2006, OVG 2 N 221.05, juris, Rdnr. 4 am Ende).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1983 - 2 S 697/82

    Gebührenerhebung der Gemeinde für Starenbekämpfung während der Reifezeit der

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
    Es handelt sich also um einen Akt willensgetragener Inanspruchnahme (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1983, 2 S 697/82, juris, Leitsatz 3.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
  • OVG Berlin, 04.11.1987 - 1 B 86.87
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